DFS und Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte ist uns enorm wichtig. Wir als DFS lehnen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unmenschliche Arbeitsbedingungen - etwa hinsichtlich der Arbeitssicherheit oder der Entlohnung - in jeglicher Form ab. Gleiches gilt für Umweltverschmutzungen mit drastischen Folgen für die Bevölkerung. Dabei orientieren wir uns an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Für den Fall, dass es in den Lieferketten der DFS dennoch Anhaltspunkte zu möglichen Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte geben sollte, stellt die DFS Betroffenen einen Weg zur Übermittlung etwaiger Beschwerden zur Verfügung.


Der Beschwerdeweg

Beteiligte aus der Lieferkette oder anderweitig Betroffene haben die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte an die E-Mail-Adresse Menschenrechte@dfs.de zu richten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die generellen Kontaktwege der DFS (Kontaktformular, Telefon) zu nutzen.

Melden können grundsätzlich alle, die in Verbindung mit der DFS stehen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich dabei um Beschäftigte in der Lieferkette, Beschäftigte des DFS-Konzerns oder anderweitig Betroffene handelt.

Die DFS nimmt Ihre Anliegen ernst und geht allen Hinweisen sorgfältig nach. Hinweise werden stets vertraulich behandelt. Darüber hinaus stehen wir in regelmäßigem Dialog mit unseren Geschäftspartnern sowie Branchenverbänden, um etwaige menschen- und umweltrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.


Was geschieht mit meiner Beschwerde?

  • Die auf diesen Wegen eingehenden Hinweise werden erfasst und die Meldenden binnen sieben Tagen über den Eingang des Hinweises in Kenntnis gesetzt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der DFS Kontaktdaten der Meldenden vorliegen.
  • Im Anschluss werden Hinweise durch den/die Menschenrechtsbeauftragte/n auf Relevanz und Plausibilität hin geprüft. Es erfolgt eine erste Einschätzung der Sachverhalte.
  • Abhängig von der Ersteinschätzung werden die Sachverhalte entweder nicht weiterverfolgt, zum Beispiel mangels Bezug zur DFS, oder aber vertieft untersucht. In diesem Fall werden weitere Erkundungen vorgenommen, gegebenenfalls wird Rücksprache mit der hinweisgebenden Person gehalten.
  • Ungeachtet der Weiterverfolgung werden Meldende spätestens nach drei Monaten über den Sachstand der Hinweismeldung in Kenntnis gesetzt, vorausgesetzt, die Kontaktdaten der Meldenden liegen der DFS vor.
  • Sollte sich ein Hinweis erhärten, prüft die DFS mögliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Menschen- oder Umweltrechtsverletzung nach Möglichkeit abzustellen beziehungsweise auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  • Um zukünftig ähnliche Verstöße zu vermeiden, wird die DFS in solchen Fällen zudem eine Untersuchung der bestehenden Prozesse einleiten und diese gegebenenfalls anpassen.