Die rechtliche
Grundlage
Die DFS ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört. Unsere Aufgabe ist es, den Luftverkehr in Deutschland zu kontrollieren – und zwar sicher, geordnet und flüssig. So steht es im Luftverkehrsgesetz. In Paragraph 27c, Absatz 1, sind die Aufgaben der Flugsicherung aufgeführt. Er ist die Rechtsgrundlage für unsere Arbeit.
Der rechtliche Rahmen, in dem sich die DFS bewegt, ist aber viel umfangreicher. Unter anderem gibt es die Regeln, die die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO für den Luftverkehr definiert. Sie spielen zum Beispiel bei der Planung von An- und Abflugrouten eine Rolle. Daneben gibt es verschiedene europäische Verordnungen, die die Einführung eines einheitlichen europäischen Luftraums zum Ziel haben. Sie haben starken Einfluss auf die Arbeit der Flugsicherungsorganisationen.
Ein Resultat der europäischen Gesetzgebung ist die Gründung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, das die DFS als Flugsicherungsorganisation zertifiziert und unsere Arbeit überwacht. Eine weitere Auswirkung ist, dass die DFS seit 2021 festgelegte Leistungsvorgaben erfüllen muss. Im Hinblick auf Sicherheit, Pünktlichkeit, Streckeneffizienz und Kosten werden seitdem Zielwerte vereinbart, an denen wir uns orientieren.
Luftverkehrsgesetz
EU-VO
Richtlinien