Ausweise/Zutritte

Ausweise/Zutritte

Als Auftragnehmer der DFS haben Sie mit der Bestellung den Link und die Zugangsdaten für die 
elektronische Registrierung von Fremdfirmenmitarbeitern
 erhalten.

Sie melden über diese Registrierung Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen Ihrer Beauftragung bei der DFS eingesetzt werden, so dass mit Beginn der Auftragserfüllung die erforderlichen Ausweise erstellt und die notwendigen Zutrittsberechtigungen freigeschaltet werden können.

Soweit die Beauftragung mit dem Zusatz der Notwendigkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend dem § 7 des Luftsicherheitsgesetzes erfolgt ist, beantragen Sie, soweit noch erforderlich, über diese Registrierung die erforderliche Überprüfung.

Weitere Hinweise zum Luftsicherheitsgesetz finden Sie hier.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur zum Zwecke der Zugangskontrolle, zur Ausweiserstellung und ggf. zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung erhoben, weiterverarbeitet und gespeichert.
Die Weitergabe der erhobenen Daten an die zuständige Luftsicherheitsbehörde Hessen beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main erfolgt auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes, wonach sich die Befugnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach den für die Luftsicherheitsbehörden geltenden Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts richtet, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Luftsicherheitsbehörde darf die erhobenen Daten nur zum Zwecke der Überprüfung der Zuverlässigkeit verwenden.