Ausgewählte Luftraumänderungen zum 21. März 2024

Die Bekanntmachung über die Festlegung von Lufträumen vom 12.12.2023 finden Sie hier


Luftraumänderungen Frankfurt (EDDF)

                           - Frankfurt Luftraum C – temporäre Aussetzung des Sektors „Bad Kreuznach"



                     - Anhebung der Untergrenze des Luftraums „C“ Frankfurt von 1.500 FT auf 2.500 FT

                     - Neueinrichtung Luftraum „D“ (non CTR) rund um die CTR im Höhenband 1.500 FT bis 2.500 FT



Luftraumänderungen Dresden (EDDC)

Flexibilisierung Luftraum D (not CTR) / TMZ Dresden



                   - Luftraum „D“ (non-CTR) über und südöstlich der CTR ist H24

                   - Luftraum „D“ (non-CTR) Nord bzw. Süd sind HX und nur dann aktiv, wenn
                     die jeweilige Betriebsrichtung genutzt wird 


Luftraumänderungen Berlin (EDDB)

                    - Neueinrichtung zweier Sektoren Untergrenze 1.500 FT MSL



Luftraumänderungen Friedrichshafen (EDNY) TMZ/HX

Der gesamte Luftraum TMZ Friedrichshafen ist zeitlich 24 Stunden täglich wirksam mit Ausnahme des nachfolgenden mit “HX“ ausgewiesenen Bereichs (s. a. Kartendarstellung), der in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebspiste aktiviert bzw. deaktiviert wird. 

1) Luftraum TMZ (HX) “Friedrichshafen Ost“ Der Luftraum TMZ (HX) “Friedrichshafen Ost“ ist deaktiv bei Betriebspiste 06 des Flughafens Friedrichshafen. 

2) Luftraum TMZ (HX) “Friedrichshafen Ost“ Der Luftraum TMZ (HX) “Friedrichshafen Ost“ ist aktiv bei Betriebspiste 24 des Flughafens Friedrichshafen. 

Regeln: Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in den Lufträume TMZ (HX) über den Luftraumstatus zu informieren. Informationen über den Status des Luftraums TMZ (HX) erfolgt durch die ATIS Friedrichshafen auf der Frequenz 129.605 MHz (Dauerrundfunksendung). Stehen dem Luftfahrzeugführer die o. g. Informationen zum Status des Luftraums TMZ (HX) nicht zur Verfügung, so ist dieser als ‘aktiv‘ zu betrachten. Die Aktivierung/Deaktivierung des Luftraums TMZ (HX) findet jeweils um hh:20 oder hh:50 durch Änderung der Aufsprache auf der Frequenz 129.605 MHz (Dauerrundfunksendung) statt. Bei einem Aufenthalt im Luftraum TMZ (HX) müssen Luftfahrzeugführer von Luftfahrzeugen ohne Transponder zum Zeitpunkt der Aktivierung den Luftraum TMZ (HX) verlassen haben. Luftfahrzeugführer von Luftfahrzeugen mit Transponder müssen zum Zeitpunkt der Aktivierung den veröffentlichten Transponder-Code schalten und ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz 119.925 MHz (ALPS RADAR) halten oder den Luftraum TMZ (HX) verlassen haben.