Ab 23. März 2023 wird es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft geben. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier wird es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren geben - Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz - .
Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt.
Damit wird auch dem Wunsch der VFR-Fliegerei entsprochen, nur noch ein einheitliches Verfahren in Deutschland zu haben.
Details entnehmen Sie bitte dem NfL 2023-1-2700