Änderung zu Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft ab 23. März 2023

Ab 23. März 2023 wird es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft geben. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier wird es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren geben - Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz - .

Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt.

Damit wird auch dem Wunsch der VFR-Fliegerei entsprochen, nur noch ein einheitliches Verfahren in Deutschland zu haben.

Details entnehmen Sie bitte dem NfL 2023-1-2700