
Militärische Tiefflüge und VFR-Verkehr
03.06.2019 - Für Tiefflüge mit militärischen Strahl- und Transportflugzeugen gilt:
- Sind grundsätzlich überall in Deutschland zulässig
- Sind nicht an feste Strecken und Höhen gebunden
- Finden im Allgemeinen an Werktafgen statt
- Finden überwiegend im Luftraum unterhalb 2000ft GND statt (sofern Tageszeit und Wetter es zulassen)
- Die Minimumflughöhe für Kampfflugzeuge über See ist 100ft AGL
Sicherheitsempfehlung:
Sofern nach Wetterlage und Tageszeit mit VFR-Flügen militärischer Strahlflugzeuge zu rechnen ist, wird den zivilen Luftfahrzeugführern, die einen Flug nach Sichtflugregeln planen, empfohlen: Bei An- und Abflügen zu/von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie Geländen auf denen Außenstarts und -landungen mit Hängegleitern und Gleitsegeln stattfinden, ist das Höhenband 500 bis 2000 ft GND so schnell wie möglich zu durchfliegen.