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NOTFALL- UND KRISENMANAGEMENT

Katastrophen wie Terroranschläge oder ein Flugzeugabsturz erfordern schnelle und effektive Koordination. Ein organisiertes Krisenmanagement zur Unterstützung und Steuerung kann auch im Falle rechtmäßiger Streiks der geordneten Betriebspflicht dienen. Deshalb liegt es im Interesse des Unternehmens, bei Krisenübungen aktiv mitzuwirken. Die unerwartete Situation meistern, die Wahrnehmung hierzu schärfen und aus den Situationen lernen, garantiert erst die besondere Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Wenn die Lage ein gemeinsames Handeln erfordert, wird zur Unterstützung der zivilen und militärischen Entscheidungsträger der gemeinsame Krisenstab aus DFS und AFSBw einberufen. Mit der Erklärung des Spannungs- (Art. 80a GG) oder der Feststellung des Verteidigungsfalles (Art. 115 GG) durch den Bundestag wird der Krisenstab dauerhaft eingesetzt.


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29.09.2009
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