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Einsatzunterstützung

Die DFS ist für die taktische Ausbildung, einschließlich der Nutzung vertraulicher NATO-Einsatzgrundlagen, zuständig. Regelmäßiger Austausch mit den Einsatzverbänden und die eigene Vertretung in NATO Gremien gewährleistet den aktuellen Kenntnisstand über Einsatzgrundsätze und Verfahren.

Gemäß Art. 87a Grundgesetz (GG) geht im Spannungs- oder Verteidigungsfall mit Auslösen bestimmter Alarmmaßnahmen die Verantwortung für die Führung und Lenkung des gesamten Luftverkehrs und die Flugsicherungskontrolle grundsätzlich auf die Streitkräfte über. Zur Wahrnehmung des dann erweiterten Aufgabenumfangs sind die Streitkräfte auf die personelle und materielle Unterstützung durch die DFS angewiesen. Die Verfahren zur Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von personellen Maßnahmen zur Mobilmachungs-Beorderung und der Unabkömmlichstellung von Personal der DFS sind in der Vereinbarung BMVg/BMV über die „Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall" festgelegt. Diese personellen Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage des Wehrpflicht- (WPflG) und des Zivildienstgesetzes (ZDG).


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15.09.2009
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