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Aufsichtsfunktion

Im Aufsichtsrat der DFS, die sich zu 100 Prozent im Bundesbesitz befindet, sitzen neben anderen Vertretern aus Verkehrs- und Finanzministerium zwei Mitglieder des Verteidigungsressorts. Dem Aufsichtsrat obliegen nach dem Gesetz die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung. Er ist umfassend in Unternehmensentscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Die Vertreter des Verteidigungsministeriums sind der Referatsleiter für Luftrecht und der zuständige Referatsleiter für Flugbetrieb, Flugsicherheit und Flugsicherung.

Der Beirat der DFS berät und unterstützt die Geschäftsführung in wichtigen Fragen der Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Der Inspekteur der Luftwaffe repräsentiert in diesem Gremium die Interessen der Verteidigungspolitik und der Militärluftfahrt. Das umfassende zivil-militärische Regelwerk und die integrierte militärische Stabs- und Fachexpertise stellen die Steuerungsstrukturen und die staatlichen Eingriffsrechte bei Bedarf sicher.


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28.09.2009
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