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GRUNDLAGEN

Auf der Grundlage der Ressortvereinbarung vom 6. November 1991 wurde der DFS die Sicherung der Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland im Frieden übertragen. Ausgenommen ist die örtliche militärische Flugsicherung an den militärischen Flugplätzen – hierzu zählen auch die zivil genutzten militärischen Flugplätze. Im Spannungs- und Verteidigungsfall sind auch die Aufgaben der zivilen Flugsicherung Teil des Verteidigungsauftrags der Streitkräfte des Bundesministeriums der Verteidigung.

Damit wurde der DFS im Frieden ein gesetzlich festgelegter militärischer Auftrag übertragen, der umfassende Regelungen zur Sicherung militärischer Interessen erfordert. Für die Streitkräfte und die DFS bedeutet dies:
  • Eigenständigkeit, soweit unabdingbar
  • Zusammenarbeit, wo immer sinnvoll
  • Integration, wo ganzheitlich vorteilhaft

Die zivil-militärische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung in Deutschland hat sich über viele Jahre von zwei separat organisierten Systemen zu einer effizienten, integrierten Organisation entwickelt. Dabei war die Entwicklung eines flexiblen Luftraummanagements ein entscheidender Gewinn sowohl für den zivilen, als auch für den militärischen Luftverkehr. Um die allgemeinen Flugsicherungsaufgaben hinsichtlich militärischer Flüge wahrzunehmen und an allen wichtigen Entscheidungen der DFS beteiligt zu sein, beurlaubt das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) militärisches Flugsicherungspersonal zur DFS.

Die zivil-militärische Zusammenarbeit setzt im deutschen Luftraum voraus:
  • Koordination und vollständiger Datenaustausch mit der Luftverteidigung
  • Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den militärischen Platz- und Anflugkontrollstellen sowie deren Flugberatungsdienst
  • Systemkonforme Informationsverarbeitung und Datenaustausch für streitkräftebezogene überörtliche Flugsicherungsaufgaben

Das deutsche Modell der zivil-militärischen Integration ist beispielgebend in Europa und findet international große Anerkennung. Fast 20 Jahre sind nunmehr seit den ersten politischen Überlegungen vergangen, die zivile Flugsicherung von den staatlichen Strukturen zu befreien, in die Organisationsform einer privatrechtlichen GmbH zu überführen und gleichzeitig die überörtliche militärische Flugsicherung zu integrieren. Diese Zusammenarbeit prägte die Luftverkehrsgeschichte in Deutschland.


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30.09.2009
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