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Gebühren
Neu: E-Billing - Rechnung über E-Mail oder Fax Seit Mai 2009 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Gebührenbescheide der DFS per E-Mail zu erhalten. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns den beigefügten Vertrag unterzeichnet zurücksenden. Sie erhalten die Gebührenbescheide dann auf elekronischem Weg und können diese schnell und einfach einsehen und archivieren. Die Sicherheit der Übertragung gewährleisten wir durch Verwendung einer qualifizieren elektronischen Signatur und Verschlüsselung des Dokuments. Dazu müssen Sie lediglich eine einfache kostenlose Software (GNU Privacy Guard Gpg4win 2.0.3 for Windows) installieren. Gesetzesgrundlage und Kalkulation Die DFS nimmt für den Bund die in §27c Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes aufgeführten Flugsicherungsaufgaben wahr. Die Aufwendungen hierfür sind über Einnahmen zu decken (Gebühren, Erstattungen und sonstige Einnahmen). Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung durch Luftfahrzeuge beim An- und Abflug auf den deutschen Verkehrsflughäfen werden An-/Abfluggebühren erhoben. Für die Inanspruchnahme von Strecken- navigations-Diensten und Streckennavigations-Einrichtungen der Flugsicherung bei der Benutzung des Luftraums der Fluginformations- gebiete der Bundesrepublik Deutschland werden Streckengebühren erhoben. Die Gebührensätze sind in den entsprechenden Verordnungen veröffentlicht. Die tatsächlich zu entrichtende Gebühr ergibt sich
- in An/Abflug aus der Gewichtskomponente
Gebühr = (MTOW/50)0,7 x Gebührensatz
- in der Strecke als Multiplikation aus Gewichts- und Entfernungskomponente
Gebühr = x x Gebührensatz Die Streckengebühren werden von der Zentralen Gebührenstelle von EUROCONTROL in Brüssel (CRCO - Central Route Charges Office) als eine einzige Gebühr pro Flug in Euro berechnet und fakturiert. Die Einnahmen werden dann an die Staaten überwiesen (bei uns an die DFS). In der Gebührengrundlage sind neben den Kosten der DFS auch die aus dem Bundeshaushalt finanzierten Kosten des Flugwetterdienstes und EUROCONTROL enthalten; entsprechende Anteile aus den Gebühreneinnahmen hat die DFS daher wieder an den Bund abzuführen (§ 11 der Rahmenvereinbarung). Die aktuelle Gebührenrate finden Sie hier. Die Anwendungsbedingungen für das Streckengebührensystem (Berechnung der Gebühr, Befreiungstatbestände) und die Zahlungsbedingungen finden Sie hier. Die Vorschriften der An- und Abflug-Gebührenverordnung sind in der AIC IFR 1, 14 JAN 1 wiedergegeben. Die Gebührenrate für An/Abflug in 2010 beträgt: 162,54 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Vormalige Bestimmungen für Flüge nach Sichtflugregeln sowie für Luftfahrzeuge unter 2 Tonnen entfallen ab 1.1.2010. Beispiele für An-/Abfluggebühren 2010: Typ:Cessna 150 / MTOW: 0,7 t / Gebühr: 8,13 € Typ: LR35 / MTOW: 8,3 t / Gebühr: 45,51 € Typ: B737 / MTOW: 58,0 t / Gebühr:180,42 € Typ: A320 / MTOW:73,5 t / Gebühr: 212,93 €
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| 02.06.2010 |
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FLUGVERLÄUFE ONLINE
Wie viel Verkehr ist gerade am Himmel über Berlin? Aus welchen Richtungen wird der Frankfurter Flughafen angeflogen? Das System STANLY_Track zeigt die Darstellung von Flugverläufen im Nah- bereich deutscher Verkehrsflughäfen. |
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