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Freigabe der Lufträume in Hamburg und Bremen bis voraussichtlich 8 Uhr verlängert / Untergrenze für IFR-Flüge angehoben / Wetterprognose positiv
20.4.2010.- Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Aschewolke kann der untere Luftraum an den Flughäfen Hamburg und Bremen bis voraussichtlich Mittwoch, 8 Uhr, für Instrumentenflüge (IFR-Flüge) freigegeben werden. Im übrigen Bundesgebiet sind bis auf weiteres keine IFR-Flüge im unteren Luftraum möglich. Die Wetterprognosen sprechen jedoch dafür, dass die bestehenden Freigaben verlängert beziehungsweise weitere Lufträume freigegeben werden können. Im oberen Luftraum sind IFR-Flüge weiterhin möglich. Sie müssen allerdings in größerer Höhe stattfinden als bisher.
An den Flughäfen Hamburg und Bremen kann die DFS Fügen im unteren Luftraum weiterhin die Freigabe erteilen. Diese Regelung, die seit Dienstag, 23 Uhr, in Kraft ist, wird bis voraussichtlich Mittwoch, 8 Uhr, verlängert. Nach den derzeitigen Wetterprognosen spricht jedoch vieles dafür, dass diese Freigabe verlängert werden kann. Im übrigen Bundesgebiet sind IFR-Flüge nach den vorliegenden Wetterinformationen derzeit nicht möglich. Allerdings lassen auch hier die Wetterprognosen den Schluss zu, dass im Laufe des Tages weitere Lufträume für den IFR-Verkehr freigegeben werden können. In größeren Höhen können IFR-Flüge schon jetzt stattfinden, da hier die Aschekonzentration nur gering ist. Allerdings hat sich die Aschewolke in den vergangenen Stunden auch auf höhere Luftschichten ausgedehnt, so dass die Untergrenze für IFR-Flüge angehoben werden muss. Bislang lag die Mindesthöhe für den IFR-Verkehr bei 6 Kilometern. Bis auf weiteres werden IFR-Flüge nur noch ab 7,5 Kilometern Höhe möglich sein. Unabhängig von den geltenden Beschränkungen für IFR-Flüge können an den Flughäfen in Deutschland nach wie vor Starts und Landungen nach Sichtflugregeln (VFR-Flüge) stattfinden. Dies gilt am Tag wie in der Nacht - sofern die Voraussetzungen dies zulassen. Zum einen muss an den Flughäfen gute Sicht herrschen, damit VFR-Starts und –Landungen erfolgen können. Zum anderen müssen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein; an dem Flughafen darf es also keine Nachtflugbeschränkung geben. Grundlage für die Maßnahmen der DFS sind die aktuellen Informationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Eine Verlängerung oder vorübergehende Lockerungen der IFR-Beschränkungen werden immer wieder überprüft. Dazu hat die DFS einen Krisenstab eingesetzt. Er berät sich regelmäßig mit den Experten von BMVBS, DWD, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und Eurocontrol. Da es sich bei der Aschewolke nicht um ein statisches Gebilde handelt und sich die Wetterlage ständig ändert, kann es sein, dass im Laufe des Tages die Lufträume an einzelnen Flughäfen vorübergehend wieder für IFR-Flüge freigegeben werden können. Stand: 20.4., 23 Uhr Ständig aktualisierte Informationen zu den Beeinträchtigungen im Luftverkehr finden Sie auf unserer Homepage: www.dfs.de Links Basisinformationen des Deutschen Wetterdienstes Die weitere Entwicklung Aktuelle Satellitenbilder Informationen des britischen Met Office (engl.) Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 5.600 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich bis zu 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr knapp drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS erbringt weltweit Beratungs- und Trainingsleistungen und entwickelt und vertreibt Flugsicherungs-, Ortungs- und Navigationssysteme. Auch flugrelevante Daten, Luftfahrtpublikationen und Flugberatung gehören zum Angebot. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower, Aeronautical Solutions und Aeronautical Information Management.
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| 09.09.2010 |
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