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Langen, 18. April 2006 Flugbeschränkung für Sichtflieger während der Fußball-WM
Während der Fußball-Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006 wird es rund um die Austragungsorte Flugbeschränkungsgebiete geben – hiervon betroffen sind Flüge nach Sichtflugregeln, das sind z.B. Hubschrauberflüge oder Flüge von Privatfliegern. Die Flugbeschränkungsgebiete umfassen ein Gebiet mit einem Radius von drei bzw. 30 nautischen Meilen (ca. 5,6 Kilometer bzw. 56 Kilometer) rund um die Stadien. Privatfliegern ist das Einfliegen in die drei-Meilen–Zonen am Spieltag rund um das jeweilige Stadion drei Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach geplantem Spielende nicht erlaubt. Die 30-Meilen-Zonen sind grundsätzlich nicht aktiv. Die Aktivierung dieser Zonen, wird erst kurzfristig (ca. 24 Stunden vorher) per NOTAM (Nachricht für Luftfahrer) bekannt gegeben, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Von den genannten Beschränkungen ausgenommen sind Flüge der Polizei, Einsatzflüge der Bundeswehr und Flüge im Rettungseinsatz. Weitere Ausnahmen kann nur die Polizei des betreffenden Landes erlassen. Die Flugverkehrskontrollstellen können keine Durchfluggenehmigungen erteilen. Detaillierte Informationen sowie Karten und Daten aus einem speziellen Supplement zum Luftfahrthandbuch VFR, das am 27. April in gedruckter Form erscheint, finden Sie hier: Weitere Informationen: Bekanntmachung NfL I 122/06 Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Berlin Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Frankfurt Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Hamburg Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Hannover Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Kaiserslautern Karte mit Flugbeschränkungsgebieten gemäß NfL I 122/06 - Köln - Gelsenkirchen - Dortmund Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Leipzig Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - München Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Nürnberg Karte mit Flugbeschränkungsgebiet gemäß NfL I 122/06 - Stuttgart Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 5.200 Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich rund 10.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr über drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS erbringt weltweit Beratungs- und Trainingsleistungen und entwickelt und vertreibt Flugsicherungs-, Ortungs- und Navigationssysteme. Auch flugrelevante Daten, Luftfahrtpublikationen und Flugberatung gehören zum Angebot. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower, Aeronautical Solutions und Aeronautical Information Management.
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| 08.01.2009 |
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