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Langen, 22. Juli 2004

Eilverfahren am Hessischen Landesarbeitsgericht: Nur vorläufiger Rechtsschutz für Streikrecht der GdF

Das Hessische Landesarbeitsgericht ist in seiner Entscheidung vom 22. Juli nicht der Rechtsauffassung der DFS gefolgt. Das Gericht geht in dem Urteil davon aus, dass der GdF e.V. streiken darf. Da diese Entscheidung in einem Eilverfahren getroffen wurde, bietet sie allerdings lediglich vorläufigen Rechtsschutz.

Die DFS vertritt weiterhin die Meinung, dass es sich beim GdF e.V. nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handelt. Rechtssicherheit in dieser Frage könne erst ein rechtskräftiges Urteil im Hauptverfahren schaffen, in dem die Gewerkschaftsfähigkeit des GdF e.V. untersucht werde. Durch einen Streik vor einem Urteil könnten auf die Fluglotsen unabsehbare Schadenersatzforderungen zukommen, wie auch das Landesarbeitsgericht immer wieder hervorgehoben hatte.

Noch liegen die schriftlichen Gründe der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht vor. Die DFS geht aber davon aus, dass sie nach Vorliegen der Gründe Tarifgespräche mit dem GdF e.V. aufnehmen wird. Das geschieht nicht nur, um der vorläufigen Rechtsprechung zu genügen, sondern auch, um einen Arbeitskampf zu verhindern und Schaden vom Luftverkehr in und über Deutschland abzuwenden.



Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit 5.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die Mitarbeiter koordinieren täglich rund 9.000 Flugbewegungen im deutschen Luftraum, im Jahr nahezu drei Millionen.
Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München. Zudem ist die DFS in der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht vertreten und in den Kontrolltürmen der 16 internationalen Flughäfen. Die DFS hat folgende Geschäftsbereiche: Center, Tower und Aeronautical Solutions.


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09.01.2009

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