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AUFSTIEG VON FLUGLATERNEN
Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Fluglaternen“ (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon, ... ) werden für eine Freigabe nach §16a LuftVO folgende Angaben benötigt:
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Adresse des Startortes
- Datum
- Uhrzeit
- Anzahl Fluglaternen
Die Vorlaufzeit beträgt mindestens zwei Wochen, sonst kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse: ballon@dfs.de oder benutzen Sie unseren Online-Antrag (siehe Box rechts). Nach erfolgter Prüfung erhält jeder Antragsteller eine Aussage über die zu beachtenden Bedingungen seitens der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Luftverkehrssicherheit, für welche die zuständige Flugverkehrskontrollstelle gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist. Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften und solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass Aufstiege von Fluglaternen in einzelnen Städten, Gemeinden, Regierungsbezirken, aber auch Bundesländern generell untersagt sind. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, zusätzlich bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt anzufragen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an: Telefon: +49(0)69/78072-658 Telefax: +49(0)69/78072-668
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| 03.05.2010 |
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FLUGLATERNEN ANMELDEN
Sie möchten Fluglaternen aufsteigen lassen? Dies müssen Sie bei der DFS anmelden! Hier geht es zu unserem Online-Antrag! |
| ZUM ONLINE-ANTRAG |
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