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Nachtflüge Die Problematik der nächtlichen Flüge ist seit langer Zeit Thema heftiger Auseinandersetzungen im politischen Bereich und bei den Fluggesellschaften. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH muss die ihr zugewiesene Rolle dabei ganz deutlich machen. Sie "verwaltet" Flüge - am Tag ebenso wie in der Nacht. Sie ist nicht zuständig für die entsprechenden Genehmigungen, ob und wann nachts geflogen werden darf. NIROS (Noise Impact Reduction and Optimization System) Um bei der Planung Aspekte der Lärmbelastung fundiert berücksichtigen zu können, betreibt die DFS das Planungswerkzeug NIROS (Noise Impact Reduction and Optimization System), mit dessen Hilfe Standardabflugstrecken (engl.: Standard Instrument Departures, kurz: SID) hinsichtlich ihrer Lärmbelastung auf die Bevölkerung optimiert werden. Ziel von NIROS ist es, basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnissen, ein dem Stand der Technik entsprechendes Hilfsmittel zur Festlegung sogenannter Lärmminderungsstrecken (engl.: Minimum Noise Routings) zu schaffen. NIROS entstand ursprünglich an der Technischen Hochschule Darmstadt und wird jetzt durch die DFS genutzt und weiterentwickelt. Notverfahren Im Luftverkehr unterscheidet man zwischen diversen Notfällen und den entsprechenden Notverfahren (Emergency). Gemäß international gültiger ICAO-Abkommen hat die Cockpit-Crew jedes Flugzeugs, das sich in einer Notlage befindet, alleiniges Entscheidungs- und Handlungsrecht. Der Kapitän ist verantwortlich für die Sicherheit der ihm anvertrauten Passagiere. Tritt ein Notfall ein, bietet der zuständige Fluglotse jede - von seiner Seite - mögliche Hilfe und Unterstützung an. Aber auch der "Pilot in Command" kann über Kurs und Flughöhe (sowie weitere Absichten) entscheiden und dies mitteilen - der zuständige Lotse wird sich in diesem Fall darauf konzentrieren, mittels Anweisungen an die anderen, in der Nähe befindlichen Flugzeuge, Annäherungen und mögliche Konfliktsituationen zu vermeiden.
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| 08/12/2008 |
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