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Minimum Radar Vectoring Altitude Die Minimum Radar Vectoring Altitude (MRVA) ist wie folgt definiert: „Die niedrigste Höhe über Meeresspiegel im kontrollierten Luftraum, die für die Radarführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln unter Berücksichtigung der Sicherheitsmindesthöhe über Grund und der Luftraumstruktur innerhalb eines festgelegten Gebietes genutzt werden darf.“ Anders ausgedrückt: Die MRVA ist die niedrigste Flughöhe, die einem Luftfahrzeugführer vom Fluglotsen im Normalbetrieb zugewiesen werden darf. Mindesthöhe Den von der Bevölkerung oft gebrauchten Begriff „Mindesthöhen“ gibt es, genau genommen, nicht. Im Normalbetrieb sind für einen Flug nach Instrumentenflugregeln, und nur davon ist hier die Rede, zwei Flughöhen wichtig: Die Sicherheitsmindesthöhe und die Minimum Radar Vectoring Altitude (MRVA). Laut § 36 der Luftverkehrsordnung beträgt die Sicherheitsmindesthöhe - außer bei Start und Landung - für Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, mindestens 300 m (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis, von dem sie weniger als 8 km entfernt sind.
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| 15.04.2009 |
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