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Geschwindigkeit und Schräglage
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist generell abhängig von der Luftraumstruktur. In den Lufträumen, in denen unkontrollierter Verkehr nach Sichtflugregeln (VFR) zulässig ist, ist grundsätzlich eine maximale Geschwindigkeit von 250 Knoten (ca. 450 km/h) erlaubt. In dem Luftraum, in dem der komplette Luftverkehr der Flugverkehrskontrolle unterliegt, besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei einer so genannten Standardkurve dreht jedes Flugzeug mit drei Grad pro Sekunde. Daraus ergibt sich, dass für einen Vollkreis von 360 Grad zwei Minuten benötigt werden. Je schneller das Flugzeug fliegt, umso schräger muss es sich in die Kurve legen, um diesen "Standard Rate of Turn" einzuhalten. Da aber eine Schräglage zwischen 25 und 30 Grad nicht überschritten werden soll, wird der Radius der Kurve um so größer, je schneller das Flugzeug fliegt. Die Windverhältnisse, die im Anflugbereich herrschen, müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass hohe Rückenwindkomponenten eine Landebahnrichtung vorgeben, die nicht unbedingt den Windverhältnissen am Boden entsprechen. Die Entscheidung liegt allein bei der DFS. Oft schlagen Bürger vor, die Flugzeuge im Landeanflug einen steileren Sinkwinkel fliegen zu lassen. Die Maschinen könnten dann länger in größerer Höhe fliegen, bevor sie ihren Sinkflug beginnen. Nach den international verbindlichen Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) kann jedoch für den ILS-Anflug nur ein Winkel von 2,5° bis 3,5° festgelegt werden. Ein höherer Wert als der optimale Gleitwinkel ist nur zulässig, wenn dies aus Hindernisgründen erfolgen muss. Des Weiteren ist bei Gleitwinkeln größer als 3° ein ILS-Anflug der Kategorie (CAT) II und III (bei Schlechtwetter) nicht mehr zulässig. Dies ist aber an den internationalen Verkehrsflughäfen eine Voraussetzung, um der Betriebspflicht auch bei kritischen Wetterbedingungen nachkommen zu können. Die zurzeit im Einsatz befindlichen Flugzeuge sind - mit wenigen Ausnahmen - in ihrer Aerodynamik auf einen Gleitwinkel von drei Grad ausgelegt. Es laufen Forschungsprojekte, in denen geprüft wird, ob durch steilere Gleitwinkel Fluglärm wirksam reduziert werden kann.
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| 07.05.2009 |
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