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Flughöhe

Häufig beschweren sich Flughafenanwohner darüber, dass "Flugzeuge zu niedrig fliegen". Dazu muss man wissen, dass es so gut wie unmöglich ist, vom Boden aus die Flughöhe einzuschätzen. Dies liegt an den Eigenheiten der menschlichen Wahrnehmung. Am Boden kann sich das menschliche Auge bei der Einschätzung von Entfernungen unter anderem an Vergleichsgrößen orientieren – der Größe eines Menschen oder der Höhe eines Hauses zum Beispiel. Beim bloßen Blick in den Himmel fehlen solche Vergleichsreize. Ohne zusätzliche Informationen ist kaum zu beurteilen, in welcher Höhe ein Flugzeug tatsächlich fliegt.

Der Abflugverkehr folgt grundsätzlich den festgelegten Verfahren. Diese können auch Höhenvorgaben beinhalten, müssen es aber nicht. Bis zu einer bestimmten Flughöhe ist die Einhaltung der festgelegten Abflugstrecken für die Fluglotsen der DFS aus Sicherheitsgründen ein Muss. Sie erteilen daher keine abweichenden Kontrollfreigaben, es sei denn, sie sind unvermeidbar - zum Beispiel bei Gewitter oder in einer Problemsituation. Fliegt der Pilot entgegen den Vorgaben des Abflugverfahrens ohne berechtigten Grund bzw. ohne Erlaubnis des Lotsen, begeht er gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Individuelle Abweichungen von der Ideallinie einer Abflugstrecke sind in gewissem Umfang, z.B. durch Wettereinflüsse oder unterschiedliche Leistungsmerkmale der Flugzeuge, unvermeidlich. So wird in Anlehnung an internationale Vorgaben der ICAO für jede Abflugstrecke ein möglicher Rahmen für Abweichungen von einer Ideallinie festgelegt. Diese so genannten Toleranz- oder Flugerwartungsgebiete sind auf unterschiedliche Flugzeugtypen und Navigationsweisen zurückzuführen. Wird einer Cockpitbesatzung ein Fehler bzgl. der Einhaltung eines Abflugverfahrens nachgewiesen, leitet das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den verantwortlichen Piloten ein.

Die sogenannte "Enroute-Clearance" (Streckenfreigabe) beinhaltet eine in der Routenbeschreibung angegebene erste Flughöhe, die "Initial Climb Altitude" - meist 4.000 oder 5.000 Fuß über dem Meeresspiegel. Während dieses Anfangssteigfluges erhält die Cockpitbesatzung, je nach Verkehrslage, vom Lotsen weitere Höhenzuweisungen. Fliegerisch gilt, dass alle Piloten möglichst schnell auf große Höhe kommen wollen. Die Gründe hierfür sind:
  • Sicherheitsaspekte im Fall einer technischen Störung,
  • höhere Geschwindigkeit,
  • geringerer Kerosinverbrauch.
Wann die vom Lotsen vorgegebene Höhe erreicht wird, hängt vor allem von den aktuellen flugzeugbedingten und meteorologischen Bedingungen ab. Eine "Mindestflughöhe" gibt es in der Luftfahrt nicht. Zwei Paragraphen der Luftverkehrsordnung definieren den Begriff "Sicherheitsmindesthöhe" für Flüge nach Instrumentenflugregeln. Hierfür gilt §36 der LuftVO (Luftverkehrsordnung): Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt - außer bei Start und Landung – für Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, mindestens 300 Meter über dem höchsten Hindernis, von dem sie weniger als 8 Kilometer entfernt sind. Die Strecken müssen deshalb so eingerichtet sein, dass die Sicherheitsmindesthöhe auch bei den zulässigen Abweichungen von der Flugstrecke (Flugerwartungsgebiet, Flugkorridore) nicht unterschritten wird.


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06.05.2010
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