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SES I

Im März 2004 ist ein Gesetzgebungspaket (SES I) in Kraft getreten. Dieses enthält neben einer Rahmenverordnung, die grundsätzliche Festlegungen und Parameter beschreibt zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums, drei weitere Verordnungen über die Erbringen von Flugsicherungsdiensten, die Ordnung und Nutzung des Luftraumes sowie die Interoperabilität des Flugverkehrsmanagementnetzes. Diese Rechtsakte gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU, das heißt, sie sind wirksam wie ein nationales Gesetz.

In der Rahmenverordnung wird die Bedeutung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur internationalen Organisation Eurocontrol unterstrichen. Überschneidungen zwischen diesen beiden Recht setzenden internationalen Institutionen sollen so weitgehend vermieden und Konzepte abgestimmt werden. Der einheitliche Luftraum soll in Einklang mit den Verpflichtungen, die sich aus dieser Mitgliedschaft ergeben, geschaffen werden. Auch die Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO werden berücksichtigt. Die Verordnungen stellen EU-weit unmittelbar geltendes Recht dar.

Die „Verordnung über die Ordnung und Nutzung des Luftraums“ hat zum Ziel, angesichts der erwarteten Verkehrssteigerungen einen stärker integriert betriebenen Luftraum zu schaffen. Durch die Festlegung gemeinsamer Verfahren bei Gestaltung, Planung und Verwaltung kann Sicherheit und Effizienz des Flugverkehrsmanagements grenzüberschreitend gesteigert werden. In der „Verordnung über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten“ wurden gemeinsame Regeln für die Ausführung dieser Dienste festgehalten. Um die Qualität der Flugsicherungsdienste zu sichern, wurde ein einheitliches Zertifizierungssystem geschaffen. In diesem Rahmen werden Zeugnisse durch eine nationale Aufsichtsbehörde ausgegeben, die Rechte und Pflichten der Flugsicherungsorganisation beschreiben und regelmäßig kontrolliert werden. Die „Verordnung über die Interoperabilität des Flugverkehrsmanagementnetzes“ schließlich verfolgt das Ziel, die Kompatibilität der Systeme, Komponenten und Verfahren zu gewährleisten und die koordinierte Einführung neuer Technologien sicherzustellen. Dabei sollen alle sich im Betrieb befindlichen Systeme die im Anhang der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen bis 2011 erfüllen.


Rahmenverordnung (PDF)
Flugsicherungsdienste-Verordnung (PDF)
Luftraum-Verordnung (PDF)
Interoperabilitäts-Verordnung (PDF)



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15.06.2009
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Die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) ist eine Internationale Organisation zur zentralen Koordination der Luftverkehrskontrolle in Europa. Hier lesen Sie mehr!
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